Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – Buchhaltung abgeben?

Ein Steuerberater übernimmt viele wichtige Aufgaben für seine Mandanten. Der Leistungsumfang kann dabei vom Mandanten selbst bestimmt werden. Die einen sind Selbstbucher, andere geben fast die gesamte Buchhaltung ab. In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit reibungslos verläuft.

Dem Steuerberater die Buchhaltung überlassen

Viele Mandanten wollen die zeitaufwändigen Tätigkeiten der Buchhaltung so gut es geht an jemanden übergeben, der Ahnung hat und ihnen die Arbeit abnimmt: einen Steuerberater. Damit dieser die Verbuchung der Geschäftsfälle und weitere Aufgaben erledigen kann, benötigt er Belege und Dokumente des Mandanten. Dies sind hauptsächlich Ein- und Ausgangsrechnungen aber auch Lieferscheine etc. Wenn der Mandant seine Belege nicht in digitaler Form, sondern als Papierbelege sammelt, muss er diese per Post regelmäßig an den Steuerberater senden. Hier empfiehlt es sich einen gemeinsamen Rhythmus zu vereinbaren, sodass die Belege in immer gleichen Abständen, zum Beispiel monatlich oder vierteljährlich, an den Steuerberater versendet werden. Wichtig ist auch die Vollständigkeit der Belege.

Digitale Zusammenarbeit

Für viele Mandanten spielt Digitalisierung eine immer größere Rolle, auch im Bereich der Buchhaltung. Wer seine Buchhaltung digital erledigt, für den sollte auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater elektronisch erfolgen. Hierfür gibt es gute Programme, wie zum Beispiel Unternehmen online von DATEV. Der Mandant muss lediglich alle Belege und Dokumente in einer Cloud hochladen. Dort sind sie für den Steuerberater einsehbar. Da heutzutage zwar viele, aber längst nicht alle Belege von Anfang an in digitaler Form vorliegen, muss der Mandant zunächst alle Papierbelege in elektronische Belege umwandeln. Dies kann sowohl durch Einscannen oder durch Abfotografieren der Belege erfolgen. Der Steuerberater übernimmt dann auf Basis der hochgeladenen Belege die Verbuchung und Erstellung von Auswertungen. Diese Auswertungen lädt er ebenfalls in der Cloud hoch, wo sie wiederum für den Mandanten zugänglich sind.

Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung

Der Steuerberater hilft nicht nur bei den Finanzen, er kann auch die Lohnbuchhaltung übernehmen. Alle wichtigen Lohndaten, sowohl Personal-Stammdaten als auch Bewegungsdaten, werden hierfür vom Mandanten zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt entweder traditionell, mit Papierbelegen, die per Post verschickt werden oder digital über DATEV Unternehmen online. Auf Basis der Belege werden dann die Lohnauswertungen wie Brutto-Netto-Abrechnungen oder die Personalkostenübersicht erstellt. Der Steuerberater übernimmt auch weitere Aufgaben, wie die Lohnsteueranmeldung oder die Erstellung von Bescheinigungen und achtet auf die Einhaltung von Vorschriften und Versicherungspflichten. Auf dem gleichen Weg, auf dem die Belege zum Steuerberater gekommen sind, kommen auch die Auswertungen wieder zum Mandanten. Entweder auf dem traditionellen Weg per Post oder aber in digitaler Form. Bei letzterem findet der Mandant in seinem Portal von Unternehmen online alle Auswertungen als PDF zum Download bereit.

Vorteile der ausgelagerten Buchhaltung

Finanz- und Lohnbuchhaltung sind Tätigkeitsbereiche, an denen kein Unternehmen vorbei kommt. Sie sind jedoch auch zeitintensiv und erfordern ein gewisses Maß an Fachwissen. Daher kann es Sinn machen, einen Steuerberater mit diesen Aufgaben zu betrauen. Es ergeben sich unter anderem folgende Vorteile für Unternehmen, die sich nicht für das Selbstbuchen entscheiden:

  1. Entlastung
    Die Prozesse der Buchhaltung sind sehr zeitintensiv. Durch eine Auslagerung gewinnt das Unternehmen mehr Arbeitskapazität für das Kerngeschäft.
  2. Kosten sparen
    Ein Steuerberater kennt alle aktuellen Vorschriften und kann dem Unternehmen bei Steuereinsparungen helfen.
  3. Fehler vermeiden
    Um Straf- oder Nachzahlungen zu vermeiden ist es wichtig, dass die Buchhaltung gesetzeskonform geführt wird. Auch hier ist die Hilfe eines Steuerberaters sinnvoll.