Vellante deckt auf: nur 1,54% Besteuerung mit einer GmbH – Stimmt das?


Egal ob Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder das klassische Festgeldkonto, wenn das Vermögen durch Wertanlagen gesichert und im besten Fall gesteigert werden soll, dann geht es immer um die damit verbundenen Renditechancen.

In Zeiten einer Niedrigzinspolitik scheiden für viele Anleger die als besonders sicher geltenden Anlageformen wie z.B. ein Festgeldkonto jedoch aus, da schlichtweg kein Gewinn damit zu erzielen ist. Gleichzeitig fördert die Zinspolitik auch die Kreativität der Anleger. 

So gibt es ganz verschiedene Strategien, wie die aussichtsreichsten Aktien am Aktienmarkt zu finden sind. Die etwas risikoaffinen Anleger versuchen, Unternehmen mit tief gefallenen Aktienkursen zu finden und versprechen sich daraus ein enormes Spekulationspotential. Andere Anleger suchen sich Industrie-Ikonen, die als besonders dividendenstark gelten oder streben nach mehr Sicherheit, und suchen nach Geschäftsmodellen, die auch funktionieren, egal, was Rohstoffpreise, Lieferketten und Weltwirtschaft machen.

Bei all diesen Überlegungen geht es natürlich immer um den Gewinn und die Steigerung des persönlichen Vermögens. Mit jedem erzielten Gewinn ist jedoch auch die Besteuerung verbunden. Und auch hierfür werden immer wieder neue kreative Ideen entwickelt, um möglichst wenig Steuern bezahlen zu müssen. Aus diesem Grund widmen wir uns in unserem heutigen Artikel dem Thema der Trading-GmbH und der Aussage vieler selbsternannter Steuer-Gurus, dass damit nur 1,54% Steuern anfallen. 

Was genau ist eine Trading-GmbH?

Die Trading-GmbH (auch vermögensverwaltende GmbH oder Spardosen GmbH genannt) ist eine Sonderform der GmbH, wird sie nicht zu operativen Zwecken genutzt, sondern ausschließlich zur Vermögensverwaltung. In einer Vielzahl der Fälle wird das Vermögen der GmbH in Wertpapieren angelegt und über Depots verwaltet mit dem Ziel, aus den Wertpapiergeschäften einen möglichst großen Gewinn zu erzielen. Da Geschäfte an der Börse von der englischen Sprache geprägt sind, werden Händler bzw. Investoren meistens Trader genannt, daher wird die GmbH auch als Trading-GmbH bezeichnet.

Was ist das Ziel einer Trading-GmbH?

Das primäre Ziel einer vermögensverwaltenden GmbH ist es, das Kapital der GmbH abzusichern und im besten Fall zu vermehren. Allein mit diesem Grundsatz unterscheidet sich die GmbH also nicht von den Interessen anderer Anleger am Kapitalmarkt, wie z.B. einer Privatperson. Viel entscheidender ist die steuerliche Komponente, die mit einer Trading-GmbH verbunden ist. Die Tatsache, dass die Trading-GmbH erzielte Gewinne aus Aktienspekulationen nur mit 1,54% versteuern muss, ist für viele Gründer einer vermögensverwaltenden GmbH der größte Vorteil bzw. das wichtigste Ziel, das mit der GmbH verfolgt wird.

Wie gründe ich eine Trading-GmbH?

Eine Trading-GmbH muss, wie jede andere Form der GmbH, notariell gegründet werden. Überdies bedarf es eines Bankkontos, auf das das Stammkapital eingezahlt wird. Zu guter Letzt muss die Trading GmbH ein Trading Konto (d.h. ein Depot) bei einem Broker einrichten. Ansonsten gibt es keine zu erfüllenden Voraussetzungen, was den Gründer betrifft.

Und für alle, die es gerne besonders einfach und/oder eilig mit dem Gründen haben, gilt seit August 2022 eine neue Regelung. Unternehmer haben die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG) ohne den bisher erforderlichen Gang zum Notar ins Leben zu rufen. Die Onlinegründung von Kapitalgesellschaften von zu Hause aus ermöglicht die europäische Digitalisierungsrichtlinie, welche die EU-Mitgliedstaaten vom 1. August 2022 an umsetzen mussten.

Was genau macht eine Trading-GmbH?

Die Bezeichnung vermögensverwaltende GmbH bringt die Aufgaben der GmbH auf den Punkt. Die Gesellschaft kümmert sich um das Vermögen und strebt eine Gewinnmaximierung an, typischerweise handelt sie dazu mit klassischen Finanzprodukten wie Aktien, Optionen und Termingeschäften oder auch mit modernen Finanzinstrumenten wie z.B. Kryptowährungen. Ganz vereinfacht dargestellt versucht die GmbH durch den Kauf und Verkauf dieser Produkte einen Gewinn zu erzielen. Wie hoch das Aktions- bzw. Transaktionsvolumen der GmbH pro Jahr ist, spielt dabei keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle. In diesem Punkt ist die GmbH also identisch mit den Interessen und Handlungen einer Privatperson, die versucht, über die Börse ihr Vermögen zu vergrößern.

Worin liegen die steuerlichen Vorteile einer Trading-GmbH?

Müssen Privatpersonen rund 26,38 % Steuern auf Gewinne aus dem Wertpapierhandel zahlen, kann bei der Trading-GmbH die Steuerbelastung nur bei 1,54 % liegen. Hierin liegt im Wesentlichen der von vielen sogenannten Steuer-Gurus dargestellte Vorteil der Trading-GmbH.

Schauen wir uns das Ganze etwas genauer an, um zu verstehen, wie sich der potentielle Vorteil genau ergibt.

Hintergrund: Deutsche Privatanleger dürfen pro Jahr lediglich 801 Euro an Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus Wertpapierveräußerungen steuerfrei einstreichen. Alle weiteren

Kapitalerträge werden mit der Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Privatanleger zahlen somit bei Einnahmen aus Aktiengewinnen und Dividenden üblicherweise zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent Steuern.

Für eine GmbH gelten andere Regelungen. Zunächst einmal gilt ganz allgemein, dass eine GmbH nur Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn zu bezahlen hat. Dieser wird durch Kosten, die sich absetzen lassen, gemindert. Auf den Überschuss einer GmbH fallen dann Körperschaftsteuer, sowie Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer an. Wer sich schon einmal mit einer Körperschaft beschäftigt hat, weiß jetzt natürlich, dass die Versteuerung nicht 1,54%, sondern ca. 30,825% beträgt. Dieser Wert ergibt sich aus 15,00% Körperschaftsteuer plus ca. 15,00% Gewerbesteuer (Wir haben zur Vereinfachung einen Durchschnittswert angenommen, der reale Wert ist abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde) plus 5,5% Soli auf die Körperschaftsteuer. Wie also kommen die Steuer-Gurus auf die Behauptung, eine GmbH zahle nur 1,54% Steuern? 

1,54 % Versteuerung als GmbH – wie geht das?

Vorneweg schon einmal, die 1,54% Besteuerung sind grundsätzlich möglich. Wie bei allen Besonderheiten gilt es aber ein paar Punkte zu beachten und dieses schauen wir uns jetzt genauer an.

Um auf die 1,54% Besteuerung zu kommen muss Folgendes beachtet werden:

  1. Es handelt sich dabei nur um die Gewinne aus Aktienverkäufen
  2. Eine GmbH muss nur 5% der Gewinne aus Aktienverkäufen versteuern
  3. Der Gewinnanteil von 5% wird mit dem Steuersatz der GmbH versteuert

Zum besseren Verständnis haben wir hierzu ein Rechenbeispiel:

GmbH

Gewinne aus Aktienverkäufen                              100.000.-

5 % der Gewinne unterliegen der Besteuerung    100.000.- x 5% = 5.000.-

Steuersatz der GmbH ca. 30,825%                       5.000.- x 30,825% = 1.541,25 

 

Auf den Gewinn von 100.000.- aus Aktienverkäufen zahlt die GmbH 1.541,25 Steuern, das entspricht 1,54%.

Im Vergleich dazu zahlt eine Privatperson mind. 26.168,70 Steuer. Nachfolgend die Rechnung:

 

Privatperson

Gewinne aus Aktienverkäufen                       100.000.-

Freibetrag 801.-                                             100.000.- minus 801.- = 99.199.-

99.199.- unterliegen der Besteuerung            99.199.- x 26,38% = 26.168,70

Jetzt ist die Aussage „eine GmbH versteuert nur 1,54 %“ etwas populistisch, da die möglichen Gewinne einer vermögensverwaltenden GmbH wahrscheinlich ja nicht nur aus Aktienspekulationsgewinnen bestehen werden.

Was passiert mit Gewinnen aus Dividenden in der GmbH?

Dividenden sind Ausschüttungen, die eine Firma an ihre Anteilseigner abgibt. Man kann diese Ausschüttung quasi als eine Beteiligung der Investoren am Erfolg der Firma ansehen.  Die Besteuerung der Dividenden richtet sich nach der Höhe der Beteiligung der vermögensverwaltenden GmbH am Unternehmen. Sollte der Besitz an Aktien unter 10% liegen, so werden die Dividenden mit ca. 30,825% versteuert – also voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Besitzt die GmbH eine Beteiligung von ≥ 10% und < 15% so beträgt die Steuerbelastung ca. 15,79% (= körperschaftsteuerfrei, aber mit Gewerbesteuer) und nur bei mehr als 15% Beteiligung werden auch Dividenden mit ca. 1,54% versteuert. Wichtig zu beachten ist, dass es sich bei diesen Werten immer um die jeweilige Beteiligung an einem Unternehmen handelt. Bei den meisten an der Börse platzierten Unternehmen kann man aufgrund deren Marktkapitalisierung höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass die wenigsten vermögensverwaltenden GmbHs eine Beteiligung von mehr als 10% erreichen.

Zinsen, Optionen und weitere Gewinne der GmbH

Alle weiteren Kapitalerträge wie z.B. Zinsen, Optionen, Termingeschäfte, CFDs etc. werden mit dem vollen Steuersatz also ca. 30,825% versteuert.

Betrachtet man also alle möglichen Ertragsquellen einer vermögensverwaltenden GmbH, so kommen die 1,54% also nur sicher auf die Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen zur Anwendung.

Unsere Rubrik „Vellante deckt auf“ möchte nicht nur mögliche Steuersparmodelle erläutern, sondern auch die damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie ggf. notwendigen Voraussetzungen aufzeigen. Denn unserer Meinung nach sollten Entscheidungen dieser Art nicht auf Basis populistischer Aussagen zum Steuersparen, wie man sie doch allzu gerne von den sogenannten Steuerexperten erfährt, getroffen werden, sondern das Modell immer in seiner Gesamtheit und dem individuellen, persönlichen Kontext bzw. Zielen bewertet werden.  Aus diesem Grund schauen wir uns jetzt die Vor- und Nachteile der Trading-GmbH bzw. ab wann sie sich lohnen kann, genauer an.

Vor- und Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Vorteile

  1. Haftungsbeschränkung: Sollte es möglicherweise dazukommen, dass die GmbH Fehler macht und das Vermögen aufgebraucht sein bzw. die GmbH insolvent sein, so trifft das nur die GmbH. Das private Vermögen bleibt geschützt.
  2. Kosten bzw. Betriebsausgaben sind absetzbar: Alle Kosten bzw. Aufwände, die der GmbH entstehen, können steuerlich genutzt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür sind die Depot- bzw. Ordergebühren, Börsenbriefe, Internetkosten, IT-Kosten etc. Diese Ausgaben dürfen vom potentiellen Gewinn der GmbH abgezogen werden und mindern somit den Gewinn vor Steuern.
  3. Eingeschränkte Verlustverrechnung: Verluste, die eine GmbH im Rahmen der Spekulation erleidet, können mit den Gewinnen verrechnet werden. Eine Besonderheit stellten dabei Termingeschäfte dar. Hier können Verlust nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
  4. Realisierte Kursgewinne zu 95% steuerfrei: Im Vergleich zu Privatpersonen sind die Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen zu 95% steuerfrei. 

Nachteile

  1. Für die GmbH müssen jährlich ein Jahresabschluss und eine Steuererklärung erstellt werden. Für diese Tätigkeiten fallen Steuerberatungskosten mindestens in Höhe von 2.000.- an.
  2. Nur die Gewinne aus Aktienverkäufen kommen in den Vorteil der günstigen Besteuerung. Sollte man sehr dividendenorientiert investieren, so zahlt man mit der GmbH für diese Erträge sogar mehr Steuern (ca. 30,83%) als die Privatperson (23,38%)
  3. Unter Umständen sind Verluste aus Aktienverkäufen nicht mit Gewinnen verrechenbar.
  4. Ausschüttungen der GmbH Gewinne an die Gesellschafter der GmbH werden mit 25% versteuert: Sollten also die 100.000.- Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. So werden die 98.458,80 noch einmal mit 25% versteuert, so dass am Ende bei den Gesellschaftern „nur“ 73.844,10 ankommen.
  5. Im Falle eines Umzugs ins Ausland kann ggf. die Wegzugsbesteuerung erfolgen.
  6. Der Veräußerungserlös der GmbH-Anteile (falls im Privatvermögen) unterliegen der Einkommensbesteuerung.
  7. Wertpapiere werden in der Schenkungsteuer als Verwaltungsvermögen behandelt. Daher gibt es keine Möglichkeit, bei den Schenkungen der GmbH-Anteile von der Regel oder Optionsverschonung Gebrauch zu machen.

*Kurz erklärt: Optionsverschonung

Unternehmensvermögen kann, unter bestimmten Voraussetzungen, erbschaftsteuer- sowie schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Diese begünstigte Übertragung nennt sich Optionsverschonung und ermöglicht eine 100-prozentige Steuerbefreiung. Die Optionsverschonung gibt es bereits seit 2009 und kann auf Übertragungen seit 2016 angewendet werden. Voraussetzung für die Gewährung dieser Vollverschonung ist jedoch eine niedrige Verwaltungsvermögensquote von maximal 20%. 

Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Ganz pauschal lässt sich das nicht sagen, da neben den rein betriebswirtschaftlichen bzw. steuerlichen Aspekten bei vielen Personen noch weitere Motive bei der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH mitspielen. Grundsätzlich kann man aber 2 Punkte nennen, die als Orientierung dienen können:

  1. Man braucht ein relevantes Vermögen: Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH ab einem Depotvolumen von ca. 100.000.- lohnen kann.
  2. Das Geld sollte möglichst lange in der GmbH bleiben: Der Begriff „Spardosen GmbH“ bringt schon zum Ausdruck, dass das Geld in der GmbH nicht für den privaten Konsum, sondern für weitere Investitionen genutzt werden soll. Sollte man also das Geld für den Lebensunterhalt oder kurzfristige Investitionen benötigen, so ist zu einem die GmbH nicht sinnvoll und zum anderen eine Spekulation nicht zu empfehlen.

Fazit

Zwar fallen auf Aktien-Gewinne von vermögensverwaltenden GmbHs nur 1,54 % Steuer an, jedoch müssen diese, sobald eine Ausschüttung erfolgt, ebenso versteuert werden wie Gewinne aus anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten. Ebenso darf nicht außer Acht gelassen werden, dass zusätzliche Kosten auf die Inhaber zukommen – sowohl für die Gründung der Trading-GmbH, als auch laufende Kosten für die Steuerberatung. Zwar können diese Kosten von den Gewinnen der GmbH abgezogen werden, bevor es zur Besteuerung kommt, jedoch muss die GmbH diesen Aufwand sozusagen on top erwirtschaften, damit sich die Rechnung schlussendlich lohnt. Gleichzeitig birgt die Spekulation an der Börse auch sehr hohe Risiken, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Eine konstante Gewinnquote von 10% über 10 oder mehr Jahre, wie im Rechenbeispiel dargestellt, dürften nur wenige Anleger dauerhaft erzielen.