Steuersparmodelle – Tipps von Vellante für Arbeitnehmer & Selbstständige


In Deutschland existieren verschiedene Steuern, welche unter anderem auf das eigene Einkommen, auf getätigte Umsätze (zum Beispiel auf den Einkauf im Supermarkt) oder auf spezielle Dinge wie Tabakwaren erhoben werden. Diese Steuergelder, die direkt an den Staat fließen, werden anschließend zur sogenannten Deckung des Staatshaushalts genutzt, also beispielsweise zur Entlohnung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, der finanziellen Unterstützung von Forschung und Bildung oder der Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Obwohl in einem Sozialstaat wie Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger von der Umverteilung des Vermögens und der dadurch geschaffenen Infrastruktur profitieren, ist es nur allzu verständlich, dass einzelne Personen ihre individuelle Steuerlast auf ein Minimum beschränken wollen, um von ihrem erarbeiteten Geld auch selbst profitieren zu können.

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die spannendsten Tipps, wie Sie Ihre individuelle Steuerlast durch bestimmte Steuersparmodelle auf vollkommen legalem Wege reduzieren und wie wir Sie als Ihr Steuerberater dabei unterstützen können.

Für wen lohnen sich Steuersparmodelle?

Die Möglichkeit, mit einer Investition in steuersparende Kapitalanlagen die eigene Steuerlast zu senken, lohnt sich naturgemäß nur dann, wenn die eigene Steuerlast entsprechend hoch ausfällt, also wenn der Steuerpflichtige ein überdurchschnittliches Einkommen hat. Als grobe Richtlinie kann man von einer lohnenswerten Möglichkeit für diejenigen Personen ausgehen, welche ein Jahreseinkommen von ungefähr 35.000 bis 40.000 Euro oder mehr als Alleinstehende beziehungsweise von ungefähr 45.000 bis 50.000 Euro oder mehr als Verheiratete haben. Aber auch Personen mit einem geringeren Jahreseinkommen haben die Möglichkeit, von anderen, teils ähnlichen, Sparmodelle wie zum Beispiel der Absetzung von Fortbildungskosten oder Altersvorsorgebeiträgen oder sogar unter Umständen von Verlusten aus Aktienanlagen zu profitieren.

Steuersparmodelle für Arbeitnehmer und Angestellte

Das erste Steuersparmodell, was zwar für die meisten Personen nicht von Bedeutung sein sollte, allerdings trotzdem häufig schnell in den Kopf kommt, ist der Umzug von Deutschland in ein anderes Land und die damit verbundene Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland. Zwar müssen auch in den meisten weiteren Ländern auf der Welt Steuern entrichtet, allerdings ist der deutsche Staat im internationalen Vergleich bezüglich der Höhe der zu entrichtenden Steuern weit oben anzusiedeln.

Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen und dabei nicht direkt in ein anderes Land übersiedeln zu müssen, stellt der Austritt aus der Kirche dar, was wiederum den Entfall der Kirchensteuer – typischerweise also 8-9% der Einkommensteuer – nach sich zieht.

Besonders bekannt und beliebt ist außerdem eine betriebliche Altersvorsorge, welche ebenfalls für eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sorgt und gleichzeitig den äußerst wichtigen Aspekt der Altersvorsorge berücksichtigt. Auch ein eigener Riester-Vertrag kann einerseits durch anfallende Zulagen als auch durch die Steuerersparnis profitable Auswirkungen mit sich bringen.

Steuersparmodelle für Selbstständige

Für Unternehmer und Selbstständige gibt es neben auch für diese Personengruppen möglichen Steuersparmodellen für Privatpersonen noch eine deutlich größere Anzahl an Optionen, beispielsweise durch Kapitalinvestitionen Steuern zu sparen. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmensgrößen mit einer Bilanzsumme von maximal 235.000 Euro im Betriebsvermögen oder einem maximalen Gewinn von 100.000 Euro bietet sich nach §7g Abs. 1 EStG die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags nach der Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts an, beispielsweise einer Photovoltaikanlage. Selbst wenn eine Anschaffung bisher nur geplant ist, kann unter Umständen schon eine Steuerverminderung in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt die Investition wird spätestens in dem darauffolgenden Wirtschaftsjahr tatsächlich getätigt.

Für Freiberufler besonders interessant ist es zu prüfen, ob tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt werden muss – in vielen Fällen können Freiberufler diese nach einer solchen Prüfung stark mindern oder sogar vollständig von ihr befreit werden.