Steuersparmodelle für Ärzte: Den Praxistipps von Udo Heimann und Alex "Düsseldorf" Fischer auf der Spur


Im Netz wimmelt es nur so von Tipps und Tricks, um Steuern zu sparen. Prominentes Beispiel hierfür sind in etwa ‚Gurus‘ wie Alex Düsseldorf Fischer & Co., die Steuerzahlern das Blaue vom Himmel versprechen. Denn wenngleich die Tipps der ‚Gurus‘ plausibel erscheinen, so versteckt sich hinter jedem Trick meist eine Voraussetzung, an die die Steuerersparnis geknüpft ist – diese bleibt jedoch nicht selten im Verborgenen. So in etwa beim letzten Webinar von Alex „Düsseldorf“ Fischer: Fischers Kompagnon Udo Heimann, selbsternannter Steuer-Experte, gab hier Steuertipps für Ärzte zum Besten, die, zumindest für den Laien, einfach umsetzbar und besonders vielversprechend klangen.

Im heutigen Artikel der Serie „Vellante deckt auf“ klären wir deshalb über drei Tipps der Steuerersparnis von Udo Heimann auf und informieren, unter welchen Bedingungen diese Anwendung finden können.

Ausgangssituation

Man nehme einmal einen Arzt, der sich gerade eine Praxis gekauft hat. Da ein Großteil seiner Einnahmen für die Tilgung der hierfür aufgenommenen Darlehen draufgeht, informiert er sich über verschiedene Möglichkeiten, seine Steuerlast zu minimieren. Die ‚Gurus‘ schlagen ihm daraufhin die folgenden Möglichkeiten vor, dies zu tun: 

  • Möglichkeit 1: Steuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft
  • Möglichkeit 2: Umwandlung in GmbH
  • Möglichkeit 3: Schaffung einer Holdingstruktur

Wir nehmen nun weiterhin an, der angesprochene Arzt möchte ein jährliches Bruttogehalt von 120.000€ zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten erzielen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er nun, so Heimann, die drei oben genannten Optionen. Die folgende Beispielrechnung A zeigt zunächst auf, wie hoch sein Gehalt ausfallen würde, würde er KEINE der Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Sie bildet damit die Ausgangssituation ohne Umsetzung einer der Optimierungsvorschläge von Heimann.

Einnahmen  
GKV-Honorare 380.000,00 €
PKV-Honorare 160.000,00 €
Honorare für Selbstzahler-Leistungen (IGeL) 10.000,00 €
Summe Praxiseinnahmen 550.000,00 €
   
Ausgaben  
Gehälter Angestellte 115.000,00 €
Miete 40.000,00 €
Strom, Heizung, Wasser 8.000,00 €
Versicherungen 10.000,00 €
   
Praxiseinrichtung 12.000,00 €
Praxisbedarf 30.000,00 €
Sonstige Kosten 35.000,00 €
Summe Praxisausgaben 350.000,00 €
Gewinn vor Steuern 300.000,00 €

Tabelle 1: Ausgangsituation Einnahmen/ Ausgaben ohne Abschreibung

Einkommen Arzt (brutto)     300.000€
Solidaritätszuschlag     6.122,88 €
Kirchensteuer     8.906,16€
Lohnsteuer     111.327,00€
Steuern gesamt     126.356,04€
       
Rentenversicherung     7.867,80€
Arbeitslosenversicherung     1.015,20€
Krankenversicherung     4.614,98€
Pflegeversicherung     1.088,44€
Sozialabgaben gesamt     14.586,42€
       
Einkommen Arzt (netto)     159.057,54€

Tabelle 2: Ausgangssituation Einkommen Arzt

Das Ziel unseres Arztes, 120.000€ jährlich zu verdienen, wird somit um über 39.000€ überschritten.

Rechnung mit Abschreibung

Für das Inventar gelten fixe Abschreibungswerte je nach Gegenstand. Je nach Alter des gekauften Inventars gibt es noch Restwerte und Restlaufzeiten für die Abschreibung.

Einnahmen  
GKV-Honorare 380.000,00 €
PKV-Honorare 160.000,00 €
Honorare für Selbstzahler-Leistungen (IGeL) 10.000,00 €
Summe Praxiseinnahmen 550.000,00 €
   
Ausgaben  
Gehälter Angestellte 115.000,00 €
Miete 40.000,00 €
Strom, Heizung, Wasser 8.000,00 €
Versicherungen 10.000,00 €
   
Praxiseinrichtung 12.000,00 €
Praxisbedarf 30.000,00 €
Sonstige Kosten 35.000,00 €
Abschreibung 100.000,00 €
Summe Praxisausgaben 350.000,00 €
Gewinn vor Steuern 200.000,00 €

Tabelle 3: Ausgangsituation Einnahmen/ Ausgaben mit Abschreibung

Einkommen Arzt (brutto)     200.000€
Solidaritätszuschlag     3.798,60€
Kirchensteuer     5.525,28€
Lohnsteuer     69.066,96€
Steuern gesamt     78.390,84€
       
Rentenversicherung     7.867,80€
Arbeitslosenversicherung     1.015,20€
Krankenversicherung     4.614,98€
Pflegeversicherung     1.088,44€
Sozialabgaben gesamt     14.586,42€
       
Einkommen Arzt (netto)     107.022,74€

Tabelle 4: Ausgangssituation Einkommen Arzt mit durch die Abschreibung vermindertem Einkommen

Beratungsleistungen EÜR     3.000€
Veröffentlichungen     0€
Inso-Antragspflicht     0€
Integr. Unternehmensplanung     0€
Summe Beratungsleistungen     3.000€

Tabelle 5: Beratungskosten Ausgangsituation

Sein Ziel wird im Falle der Abschreibung nicht erreicht – im Gegenteil, es wird um 13.000€ unterschritten. Nun informiert er sich genauer über die 3 von Heimann genannten Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Steuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft

Udo Heimann zufolge, könne sich der betreffende Arzt, als Einzelunternehmen, unter Anwendung des Paragrafen 1 a KStG als Kapitelgesellschaft behandeln lassen. Kapitalgesellschaften haben den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zu natürlichen Personen oder anderen Rechtsformen, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Kapitalgesellschaften müssen vielmehr Körperschaftssteuer entrichten. Hierfür muss jedoch ein entsprechender Antrag zur Körperschaftsbesteuerung eingereicht werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Dies ist aber nur für bestimmte Personengesellschaften möglich – Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die stille Gesellschaft sind nicht Teil des Gesetzeswortlauts, ebenso wenig Einzelunternehmen. Der betroffene Arzt unseres Beispiels, der ein Einzelpraxis besitzt, führt ein Einzelunternehmen, ist demnach also nicht antragsberechtigt.

Wann ist der Antrag einzureichen?

Ist eine Personengesellschaft grundsätzlich antragsberechtigt, muss sie den Antrag vor Beginn des Wirtschaftsjahres, ab dem die Körperschaftssteuer Anwendung finden soll, gestellt werden – spätestens jedoch einen Monat vor Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahrs. Ist der Antrag eingereicht und wurde ihm von der zuständigen Finanzbehörde zugestimmt, wird ein Formwechsel fingiert, der eine Schlussbilanz sowie eine Körperschaftserklärung erforderlich macht, wie das folgende Beispiel zeigt:

Musterbeispiel Steuerliche Behandlung wie Kapitalgesellschaft

Die Muster-Arztpraxis in Form einer GbR stellt zum kommenden Wirtschaftsjahr (2023) einen Antrag zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Zum 31.12.2022 vollzieht die Muster-GbR einen fiktiven Formwechsel. Aus diesem Grund muss sie für das vorangehende Wirtschaftsjahr (2022) eine Schlussbilanz, eine Körperschaftssteuererklärung sowie ggf. eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Paragraf 1 a KStG: „Auf unwiderruflichen Antrag sind für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln.“

Möglichkeit 2: Umwandlung in GmbH

Als zweite Möglichkeit der Steuerersparnis nennt Heimann den steuerneutralen Formwechsel (nach UmwG) des Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies habe, so der ‚Steuer-Experte‘, unter anderem den Vorteil, dass das Geschäftsführergehalt den zu versteuernden Gewinn mindere und Möglichkeiten der Thesaurierung biete. Von den mit dem Formwechsel verbundenen Voraussetzungen sowie den Nachteilen wie den Umwandlungskosten sowie einem höheren steuerlichen wie rechtlichen Beratungsbedarf einer GmbH ist jedoch nicht die Rede.

Was ist ein Formwechsel?

Der Formwechsel beschreibt die Änderung eines Rechtsträgers bzw. einer Gesellschaft – anders als bei der Umwandlung ändert sich beim Formwechsel damit nur das ‚Rechtskleid‘, die Identität bleibt jedoch dieselbe. So kann in etwa die Umwandlung einer oHG in eine KapGes oder einer GmbH in eine AG als Formwechsel bezeichnet werden.

Voraussetzungen des Formwechsels

Lediglich Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Körperschaften des öffentlichen Rechts können nach UmwG einen Formwechsel betreiben. Einzelunternehmen sind von einem derartigen Formwechsel jedoch ausgeschlossen. Steuerlich ist der Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit der Einbringung eines Einzelunternehmens zu vergleichen.

Steuerneutraler Formwechsel

Um einen steuerneutralen Formwechsel zu vollziehen, muss die durch den Formwechsel entstehende GmbH körperschaftssteuerpflichtig sein. Ebenso darf der eingebrachte Mitunternehmeranteil kein negatives steuerliches Eigenkapital aufweisen.

Zu beachten ist außerdem die Sperrfrist. Die im Rahmen des Formwechsels erhaltenen Geschäftsanteile an der GmbH sind nach einem Formwechsel zu Buchwerten auf der persönlichen Ebene der Gesellschafter für sieben Jahre latent steuerverhaftet. Sollten diese Anteile nun innerhalb dieser Sperrfrist verkauft werden, führt dies automatisch zu einer nachträglichen Besteuerung des Einbringungsgewinns. Aus diesem Grund gilt innerhalb der Sperrfrist eine jährliche Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt – Gesellschafter müssen spätestens zum 31. Mai einen Nachweis darüber erbringen, von wem die Geschäftsanteile an der GmbH gehalten werden. Wird der entsprechende Nachweis verspätete oder gar nicht eingereicht, gelten die Anteile als verkauft und es kommt zur nachträglichen Versteuerung des Einbringungsgewinns.

Vorteile Formwechsel

  • Da beim Formwechsel ausschließlich die Rechtsform des Unternehmens gewechselt wird, der Rechtsträger als solcher also zivilrechtlich bestehen bleibt und damit weiterhin Eigentümer aller Vermögensgegenstände ist, findet keine Vermögensübertragung statt. Diese sog. Rechtsträgerkontinuität hat zur Folge, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt.
  • Ebenso werden sämtliche Vertragsverhältnisse fortgeführt, sodass es keine erneute Zustimmung der Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner bedarf.

Voraussetzungen Umwandlung

Einzelunternehmen können entweder durch Ausgliederung oder durch Einbringung in eine GmbH umgewandelt werden. Während bei der Ausgliederung das Vermögen des Einzelunternehmens auf die GmbH ausgegliedert wird, wird bei der Einbringung der gesamte operativ tätige Betrieb in eine GmbH überführt.

Steuerneutrale Einbringung

Die Einbringung eines Einzelunternehmens kann unter anderem unter Fortführung der bisherigen Buchwerte erfolgen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag beim Finanzamt einzureichen. Jener Antrag auf Buchwertfortführung ist ebenso wie der steuerneutrale Formwechsel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So muss die zu übernehmende GmbH körperschaftssteuerpflichtig sein sowie das eingebrachte Einzelunternehmen bilanziell unverschuldet. Ebenso darf die Besteuerung eines etwaigen Veräußerungsgewinns aus dem eingebrachten Betriebsvermögen bei der übernehmenden Gesellschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Möglichkeit 3: Schaffung einer Holdingstruktur

Udo Heimann sieht außerdem in der Schaffung einer Holdingstruktur eine Möglichkeit zur Steuerersparnis für Ärzte, die als Kapitalgesellschaften agieren.

Eckdaten einer Holding-Struktur

  • Holdings bestehen aus mindestens zwei Unternehmen: einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft zwischen denen vertragliche und wirtschaftliche Abhängigkeiten bestehen.
  • Die Praxis unterscheidet zwischen 5 Holdingstrukturen: Operative Holding, Management-Holding, Finanz-Holding, organisatorische oder strukturelle Holding, die Holding als Gesellschafter.

Steuerliche Vorteile durch eine Holding

Holdingstrukturen bieten unterschiedliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. So sind beim Verkauf einer Tochtergesellschaft bspw. 95% des Betrags steuerfrei. Wenn die operativ tätigen Tochtergesellschaften ihre Gewinne an die Holding ausschütten, sind ebenso 95% dieser Gewinne steuerfrei. Ähnlich gewinnbringend eingesetzt werden kann ein sog. Gewinnabführungsvertrag. Wurde ein derartiger Vertrag abgeschlossen verlagert sich die Besteuerung der Tochtergesellschaften auf die Muttergesellschaft, d.h.  die Verluste einer der Tochtergesellschaften können dann mit den Gewinnen anderer Tochtergesellschaften verrechnet werden. Gleichzeitig haftet eine Holding nicht für ihre Tochterunternehmen, sofern die Tochterunternehmen selbst Kapitalgesellschaften sind.

Musterbeispiel Schaffung Holding-Struktur

Die Muster-Arztpraxis in Form einer Kapitalgesellschaft entschließt sich, eine Holding-Struktur zu schaffen, um künftige Gewinne steuermindernd an die Holding ausschütten zu können. In der Folge schafft sie eine Tochtergesellschaft. Nun kann sie sämtliche Gewinne aus dieser Praxis an die Muttergesellschaft (Ausgangs Muster-Arztpraxis) ausschütten – diese sind dann zu 95% steuerfrei.

Die 3 Steuersparmodelle im Überblick

Ausgangssituation

Modellidee

Versprochener Vorteil

Reale Situation

Arzt als Einzelunternehmer

Steuerliche Behandlung wie Kapitalgesellschaft

Befreiung von der Einkommensteuer, Körperschaftsbesteuerung

Die Umsetzung bedarf einer Antragsberechtigung sowie eines Antrags und antragsberechtigt ist nicht jeder. Ebenso muss eine Schlussbilanz, eine Körperschaftssteuererklärung sowie ggf. eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden.

Arztpraxis als GbR

Umwandlung in GmbH

Geschäftsführergehalt mindert zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerlast

Eine Umwandlung ist nur für Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften möglich und bedarf eines bürokratischen sowie organisatorischen Aufwands. Außerdem ändern sich die Steuerpflichten und die entsprechend einzureichenden Steuererklärungen. Zwar mindert sich der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens, jedoch erhöht sich durch das Geschäftsführergehalt die persönliche Steuerlast des Gesellschafters.

Arztpraxis als Kapitalgesellschaft

Schaffung einer Holdingstruktur

Gewinne und Verluste können zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften hin einfach und hergeschoben werden

Die Schaffung einer Holdingstruktur ist für Ärzte eher ungewöhnlich und bedarf intensiven Aufwands insbesondere was die Vertragsabschließung und Rechnungslegung sowie das Erstellen von Jahresabschlüssen und Bilanzen betrifft. Je mehr Tochtergesellschaften, desto mehr bürokratischer und organisatorischer Aufwand. Zwar können Gewinne und Verluste durchaus zwischen den unterschiedlichen Gesellschaften hin und her geschoben werden, ohne dass dafür Steuern anfallen – sobald das Geld jedoch aus der Holding entnommen wird, fallen ebenso Steuern an. Das Geld kann demnach nur solange steuerneutral verschoben werden, solange es sich in der Holdingstruktur befindet.

Tabelle 6: Überblick über die 3 Modelle KapGes, GmbH, Holding

Rechenbeispiel Umwandlung in Kapitalgesellschaft mit angestrebtem Jahresgehalt von 200.000€

Einnahmen  
GKV-Honorare 380.000,00 €
PKV-Honorare 160.000,00 €
Honorare für Selbstzahler-Leistungen (IGeL) 10.000,00 €
Summe Praxiseinnahmen 550.000,00 €
   
Ausgaben  
Gehälter Angestellte 115.000,00 €
Gehalt Arzt 200.000€
Miete 40.000,00 €
Strom, Heizung, Wasser 8.000,00 €
Versicherungen 10.000,00 €
Praxiseinrichtung 12.000,00 €
Praxisbedarf 30.000,00 €
Sonstige Kosten 35.000,00 €
Abschreibung 100.000€
Summe Praxisausgaben 550.000,00 €
   
Gewinn vor Steuern 0€
Ausschüttung 0€
Gewinn vor Steuern 0€
Körperschaftssteuer 0€
Gewinn nach Steuern 0€

Tabelle 7: Umwandlung KapGes Einnahmen/ Ausgaben mit Abschreibung; Jahresgehalt 200.000€

Da in diesem Beispiel die Einnahmen und Ausgaben deckungsgleich sind, entsteht kein Gewinn. Somit kann es nicht zu einer Gewinnausschüttung kommen.

Gehalt Arzt     200.000€
Gewinnausschüttung KapGes     0€
       
Einkommen Arzt (brutto)     200.000€
Solidaritätszuschlag     3.789,60€
Kirchensteuer     5.525,28€
Lohnsteuer     69.066,96€
Steuern gesamt     78.390,84€
       
Rentenversicherung     7.867,80€
Arbeitslosenversicherung     1.015,20€
Krankenversicherung     4.614,98€
Pflegeversicherung     1.088,44€
Sozialabgaben gesamt     14.586,42€
       
Einkommen Arzt (netto)     107.022,74€
       
KapGes nach Steuern (netto)     0€
Einkommen Arzt (netto)     107.022,74€

Tabelle 7a: Umwandlung KapGes Einkommen Arzt

Beratungsleistungen Bilanz     6.500€
Veröffentlichungen     500€
Inso-Antragspflicht     250€
Integr. Unternehmensplanung     5.000€
Summe Beratungsleistungen     12.250€

Tabelle 7b: Beratungskosten KapGes; Jahresgehalt 200.000€

Von seinem Jahresgehalt von 200.000€ bleiben dem Arzt schlussendlich, abzügl. aller Leistungen/ Aufwendungen, 107.022,74€. Damit erreicht er, wie bereits eingangs erwähnt, nicht sein selbst gestecktes Ziel von einem jährlichen Gehalt von 120.000€. Überdies muss er durch die Umwandlung mit erhöhten Beratungskosten rechnen – lagen diese zuvor bei rund 3.000€, müssen nun 12.250€ für die Erstellung der Bilanz und sonstige Beratungsleistungen aufgebracht werden.

Rechenbeispiel Umwandlung in Kapitalgesellschaft mit angestrebtem Jahresgehalt von 150.000€

Einnahmen  
GKV-Honorare 380.000,00 €
PKV-Honorare 160.000,00 €
Honorare für Selbstzahler-Leistungen (IGeL) 10.000,00 €
Summe Praxiseinnahmen 550.000,00 €
   
Ausgaben  
Gehälter Angestellte 115.000,00 €
Gehalt Arzt 150.000€
Miete 40.000,00 €
Strom, Heizung, Wasser 8.000,00 €
Versicherungen 10.000,00 €
Praxiseinrichtung 12.000,00 €
Praxisbedarf 30.000,00 €
Sonstige Kosten 35.000,00 €
Abschreibung 100.000€
Summe Praxisausgaben 500.000,00 €
   
Gewinn vor Steuern 50.000€
Körperschaftssteuer 15% 7.500€
Gewerbesteuer 15% 7.500€
Gewinn nach Steuern 35.000€
Ausschüttung 100% 35.000€
Abgeltungssteuer 28% 9.800€
Auszahlung 25.200€

Tabelle 8: Umwandlung KapGes Einnahmen/ Ausgaben mit Abschreibung; Jahresgehalt 150.000€

Zu sehen ist hier, dass abzügl. aller Ausgaben 50.000€ brutto Gewinn übrigbleiben. Verbleiben diese in der Kapitalgesellschaft, fallen keine Steuern an. Sobald diese jedoch an den Arzt ausbezahlt werden, muss 15% Körperschaftssteuer sowie 15% Gewerbesteuer entrichtet werden. Damit bleiben noch 35.000€, die dann unter Einsatz der Abgeltungssteuer zu einem Auszahlungsbetrag von 25.200€ führen.

Kurz erklärt: Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer fällt für Privatpersonen immer dann an, wenn sie Gewinne aus Kapitalgesellschaften erwirtschaften. So in etwa durch Aktienverkäufe. Je nach Bundesland variiert hier die Höhe.

Gehalt Arzt 150.000€ Gehalt Arzt 150.000€
Gewinnausschüttung KapGes 35.000€ Gewinnausschüttung KapGes 0€
       
Einkommen Arzt (brutto) 185.000€ Einkommen Arzt (brutto) 150.000€
Solidaritätszuschlag 3.452,16€ Solidaritätszuschlag 2.643,60€
Kirchensteuer 5.021,28€ Kirchensteuer 3.845,28€
Lohnsteuer 62.766,96€ Lohnsteuer 48.066,96€
Steuern gesamt 71.240,40€ Steuern gesamt 54.555,84€
       
Rentenversicherung 7.867,80€ Rentenversicherung 7.867,80€
Arbeitslosenversicherung 1.015,20€ Arbeitslosenversicherung 1.015,20€
Krankenversicherung 4.614,98€ Krankenversicherung 4.614,98€
Pflegeversicherung 1.088,44€ Pflegeversicherung 1.088,44€
Sozialabgaben gesamt 14.586,42€ Sozialabgaben gesamt 14.586,42€
       
Einkommen Arzt (netto) 99.172,18€ Einkommen Arzt (netto) 80.857,74€
zzgl. Abgeltungssteuer 9.800€ zzgl. Auszahlung 25.200€
108.973,18€ 106.057,74€
       
KapGes nach Steuern (netto) 25.200€ KapGes Gewinn nach Steuern (netto) 0€
Einkommen Arzt (netto) 108.973,18€ Einkommen Arzt (netto) 106.057,74€

Tabelle 8a: Umwandlung KapGes Günstiger-Prüfung mit und ohne Abgeltungssteuer; Jahresgehalt 150.000€

Beratungsleistungen Bilanz 6.500€ Beratungsleistungen Bilanz 6.500€  
Veröffentlichungen 500€ Veröffentlichungen 500€  
Inso-Antragspflicht 250€ Inso-Antragspflicht   250€
Integr. Unternehmensplanung 5.000€ Integr. Unternehmensplanung 5.000€  
Summe Beratungsleistungen 12.500€ Summe Beratungsleistungen 12.250€  

Tabelle 9b: Beratungskosten KapGes mit Abgeltungssteuer (links) und ohne Abgeltungssteuer (rechts); Jahresgehalt 20.000€

Zu sehen ist hier, dass es kaum einen Unterschied macht, ob der Gewinn 50.000€ (brutto) bzw. 35.000€ (netto) ausbezahlt wird oder nicht. Denn der Arzt erreicht in beiden Fällen nicht das gewünschte Ziel von 120.000€ Jahresgehalt. Vergleicht man diese Zahlen nun mit der Ausgangssituation (Tabelle 3-5), wird deutlich, dass die Umwandlung keinerlei steuerlichen Vorteile mit sich bringt – denn wenngleich die Kapitalgesellschaft einen Überschuss an 50.000€ einfährt, muss dieser Betrag, sobald er der Kapitalgesellschaft entnommen wird, d.h. an den Arzt ausbezahlt wird, versteuert werden. Überdies sind die Kosten für die Beratungsleistungen 4x so hoch wie vor der Umwandlung.

Rechenbeispiel Umwandlung in Kapitalgesellschaft mit angestrebtem Jahresgehalt von 20.000€

Das folgende Beispiel soll überspitzt zeigen, was passieren würde, würde sich der Arzt mit einem Jahresgehalt von 20.000€ zufriedengeben.

Einnahmen  
GKV-Honorare 380.000,00 €
PKV-Honorare 160.000,00 €
Honorare für Selbstzahler-Leistungen (IGeL) 10.000,00 €
Summe Praxiseinnahmen 550.000,00 €
   
Ausgaben  
Gehälter Angestellte 115.000,00 €
Gehalt Arzt 20.000€
Miete 40.000,00 €
Strom, Heizung, Wasser 8.000,00 €
Versicherungen 10.000,00 €
   
Praxiseinrichtung 12.000,00 €
Praxisbedarf 30.000,00 €
Sonstige Kosten 35.000,00 €
Abschreibung 100.000,00 €
Summe Praxisausgaben 370.000,00 €
Gewinn vor Steuern 180.000,00 €
   
Körperschaftsteuer 15% 27.000€
Gewerbesteuer 15% 27.000€
Gewinn nach Steuern 126.000€
Ausschüttung 100% 126.000€
Abgeltungssteuer 28% 35.280€
Auszahlung 90.720€

Tabelle 9: Umwandlung KapGes Einnahmen/ Ausgaben; Jahresgehalt 20.000€

Zu sehen ist hier, dass die Kapitalgesellschaft einen brutto Gewinn von 180.000€ zu verzeichnen hat. Hiervon bleiben abzüglich sämtlicher Steuern 126.000€, die wiederum abzügl. der Abgeltungssteuer zu einem Auszahlungsbetrag von 90.720€ führen. 

Gehalt Arzt 20.000€ Gehalt Arzt 20.000€
Gewinnausschüttung KapGes 126.000€ Gewinnausschüttung KapGes 0€
       
Einkommen Arzt (brutto) 146.000€ Einkommen Arzt (brutto) 20.000€
Solidaritätszuschlag 2.551,20€ Solidaritätszuschlag 0€
Kirchensteuer 3.710,88€ Kirchensteuer 84,48€
Lohnsteuer 46.386,60€ Lohnsteuer 1.056,96€
Steuern gesamt 52.648,08€ Steuern gesamt 1.141,44€
       
Rentenversicherung 7.867,80€ Rentenversicherung 1.860€
Arbeitslosenversicherung 1.015,20€ Arbeitslosenversicherung 240€
Krankenversicherung 4.614,98€ Krankenversicherung 1.590€
Pflegeversicherung 1.088,44€ Pflegeversicherung 375€
Sozialabgaben gesamt 14.586,42€ Sozialabgaben gesamt 4.065€
       
Einkommen Arzt (netto) 78.765,50€ Einkommen Arzt (netto) 14.793,56€
zzgl. Abgeltungssteuer 35.280€ zzgl. Auszahlung 90.720€
114.045,50€ 105.513,56€
       
KapGes nach Steuern (netto) 90.720€ KapGes Gewinn nach Steuern (netto) 25.200€
Einkommen Arzt (netto) 114.045,50€ Einkommen Arzt (netto) 105.513,56€

Tabelle 9a: Umwandlung KapGes Günstiger-Prüfung mit und ohne Abgeltungssteuer; Jahresgehalt 20.000€

Beratungsleistungen Bilanz 6.500€ Beratungsleistungen Bilanz 6.500€  
Veröffentlichungen 500€ Veröffentlichungen 500€  
Inso-Antragspflicht 250€ Inso-Antragspflicht   250€
Integr. Unternehmensplanung 5.000€ Integr. Unternehmensplanung 5.000€  
Summe Beratungsleistungen 12.500€ Summe Beratungsleistungen 12.250€  

Tabelle 8b: Beratungskosten KapGes mit Abgeltungssteuer (links) und ohne Abgeltungssteuer (rechts); Jahresgehalt 150.000€

Hier ist eindeutig erkennbar, dass der Arzt ein höheres Nettoeinkommen einfährt, trotz dem die Abgeltungssteuer abgezogen wird. Denn zu seinem Gehalt von 20.000€ gesellen sich die 126.000€, die er im Rahmen der Gewinnausschüttung aus der KapGes erhält.

Fazit: Welche Möglichkeiten sind für Ärzte realistisch?

Wie der Text zeigt, gibt es ganz unterschiedliche Varianten, Steuern einzusparen. Ob sich eine der obigen drei Möglichkeiten für Ärzte eignet, hängt dabei ganz davon ab, in welcher Rechtsform der betroffene Arzt agiert – ob als Einzelnunternehmen, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft. Denn jeder der Steuertricks ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Außerdem ist mit jeder Umwandlung stets bürokratischer sowie organisatorischer Aufwand verbunden, der nicht zu unterschätzen ist. Überdies haben die Rechenbeispiele gezeigt, dass sich die von Heimann beworbenen Optimierungsmöglichkeiten nur bedingt zur Zielerreichung für unseren Arzt eignen. Zu beachten ist vor diesem Hintergrund auch die Tatsache, zusätzliche Kosten für die Steuerberatung anfallen.

Vergleicht man nun die Ausgangssituation mit den Optimierungsvarianten nach Heimann, ergibt sich folgendes Bild:

Ausgangssituation  
ohne Abschreibung 159.057,54€
mit Abschreibung 107.022,74€
   
Nach Umwandlung in KapGes  
Jahresgehalt von 200.000€ 107.022,74€
Jahresgehalt von 150.000€ mit Abgelt. 108.973,18€
Jahresgehalt von 150.000€ ohne Abgelt. 106.057,18€
Jahresgehalt von 20.000€ mit Abgelt 1114.045,50€
Jahresgehalt von 20.000€ ohne Abgelt. 105.513,56€

Tabelle 10: Auszahlungsbeträge im direkten Vergleich

Wenngleich das Beispiel von einem Jahresgehalt von 20.000€ am lukrativsten erscheint, ist dieses kaum in der Realität umsetzbar, lassen sich mit diesem Auszahlungsbetrag nur schwer die Lebenshaltungskosten decken. Überdies kommen bei sämtlichen Beträgen nach der Umwandlung zusätzliche Kosten für Beratungsleistungen hinzu, die mit 12.250€ deutlich über den 3.000€ der Ausgangssituation liegen. Aus unserer Sicht ist hier eine Optimierung nur dann sinnvoll, wenn die Gewinne stets in der Kapitalgesellschaft verbleiben und nicht an die Anteileigner ausgeschüttet werden. Denn wie bereits erwähnt, müssen sämtliche Beträge mit Entnahme sofort versteuert werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Steuergestaltung brauchen oder wissen möchten, welche dieser drei Möglichkeiten in Ihrem Fall in Frage kommen würde, kontaktieren Sie uns gerne!

Wir als TOP Steuerberater in der Region Miesbach und Umgebung beraten Sie in allen Fragen!