Selbstbucher – erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Nicht jeder ist bereit, seine Buchhaltung abzugeben, viele wollen das Zepter selbst in der Hand behalten. Wer seine Geschäftsvorfälle selbst aufzeichnet und in geeigneter Form dokumentiert, wird als Selbstbucher bezeichnet. Der Steuerberater nimmt in diesem Fall eine Kontroll- und Beratungsfunktion ein. Das Erstellen wichtiger Auswertungen, wie dem Jahresabschluss, wird jedoch oft auch von Selbstbuchern dem Steuerberater überlassen.

Varianten des Selbstbuchens

Wie viel man als Selbstbucher letztendlich selbst erledigt ist nicht vorgeschrieben. Es gibt verschiedene Varianten, bei denen der Steuerberater mehr oder weniger eingebunden wird. Das kann folgendermaßen aussehen:

  1. Variante
    Der Mandant übernimmt das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle selbst. In regelmäßigen Abständen (monatlich, Quartalsweise etc.) lässt er dem Steuerberater die Buchungssätze zukommen. Dieser erledigt die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Steuererklärung am Jahresende und Ähnliches.
  2. Variante
    Der Mandant übernimmt nicht nur das Verbuchen der Geschäftsvorfälle selbst, sondern auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Steuerberater erledigt dafür den Jahresabschluss, die Einkommenssteuer etc.

Digitale Zusammenarbeit

Auch als Selbstbucher ist die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater für beide Seiten angenehmer. Der Mandant kann mit Hilfe einer Software die Verbuchung der Geschäftsvorfälle vornehmen. Die Buchungssätze lassen sich in digitaler Form einfach und schnell an den Steuerberater verschicken. Hierfür wird am besten ein Programm wie DATEV Unternehmen online genutzt. Es ermöglicht dem Mandanten und dem Steuerberater Zugriff auf hochgeladene Daten und ist daher die perfekte Plattform für einen schnellen Austausch und eine erfolgreiche und effiziente Kommunikation zwischen beiden Seiten.

Aktive Beratung

Unabhängig davon, wie viel Arbeit dem Steuerberater überlassen wird und wie viel der Mandant selbst erledigt, gibt es etwas, das allen Mandanten wichtig ist: eine gute und aktive Beratung. Sei es bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen oder auch steuerrechtlichen Fragen, der Steuerberater kann mit seinem Fachwissen eine Hilfestellung geben, auf die man als Mandant zurückgreifen sollte.  Mit vorausschauender, betriebswirtschaftlicher Beratung, kann die aktuelle Unternehmenssituation besser eingeschätzt werden. Entscheidungen, welche die Steuerung des Unternehmens betreffen, sind somit fundierter. Unterstützung durch einen Steuerberater können Selbstbucher vor allem bei folgenden Themen erhalten:

  1. Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware
    Wer die Verbuchung der Geschäftsvorfälle selbst vornimmt, tut dies am besten mit Unterstützung einer guten Buchhaltungssoftware. Der Steuerberater kann hier eine Empfehlung aussprechen.
  2. Überprüfung der Buchführung und der laufenden Verbuchungen
    Vier Augen sehen mehr als zwei. Fehler in der Buchhaltung können schnell und unbeabsichtigt entstehen. Da ist es hilfreich, eine Kontrollinstanz zu haben, die solche Fehler gegebenenfalls entdeckt.
  3. Problemerkennung
    Der Steuerberater kann auf Basis der Unternehmenskennzahlen helfen, Probleme schnell zu erkennen. So können mögliche Krisen frühzeitig bekämpft und im besten Fall abgewendet werden.
  4. Jahresabschluss und Steuererklärung
    Selbstbucher sein bedeutet nicht, dass man alles alleine machen muss. Große und aufwendige Auswertungen können trotz allem dem Steuerberater überlassen werden.

Voraussetzung für eine gute Beratung ist, dass der Steuerberater vollen Zugang zu allen wichtigen Daten seines Mandanten hat. So kann er aktuelle Zahlen und Vorgänge einsehen sowie gegebenenfalls kontrollieren und Verbesserungen vorschlagen. Welches Programm für die Zusammenarbeit genutzt wird, müssen Steuerberater und Mandant gemeinsam entscheiden. Unternehmen online von DATEV ist eine gute und vielgenutzte Möglichkeit. Mit dem Programm und anderen dazu buchbaren Anwendungen der DATEV, lassen sich die Tätigkeiten der Buchhaltung gut gestalten.