Verfahren der Grundsteuer: Festsetzung und Feststellung
Ende 2019 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2025 zahlen Grundbesitzer die von der Behörde neu berechnete Grundsteuer für ihr Grundstück. In diesem Fachartikel möchten wir Sie darüber informieren, wie und in welchen Schritten das Grundsteuer Verfahren für die Neubewertung erfolgt.
Die Hauptaufstellung
Der 01.01.2022 ist der erste Stichtag für die Neubewertung und somit der erste Zeitpunkt einer Hauptaufstellung. Im Kontext der Hauptaufstellung wird der Steuerpflichtige durch das Finanzamt dazu aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) kann ab dem 1. Juli 2022 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Fristende zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist voraussichtlich der 31. Oktober 2022. Zudem ist der Grundbesitzer dazu verpflichtet, Änderungen, die sich auf die Höhe der Grundsteuer auswirken, beim Finanzamt anzuzeigen.
Anhand der vorliegenden Daten und der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Wert des Grundbesitzes (Grundsteuerwert), welcher für die Vermittlung der Grundsteuer benötigt wird. Somit orientiert sich die Höhe der Grundsteuer an dem Wert, den das Grundstück am 01.01.2022 hatte.
Feststellung der Grundsteuerwerte und des Steuermessbetrags
Hat das Finanzamt die Bewertung des Grundstückes abgeschlossen und den Grundsteuerwert neu ermittelt, muss in einem weiteren Schritt der Steuermessbetrag festgestellt werden. Zudem müssen dem Steuerpflichtigen sowie der Gemeinde der Grundsteuerwert mitgeteilt werden. Die Gemeinde berechnet später auf Grundlage des Grundsteuerwerts die Grundsteuer.
Nach Beendigung der Feststellung des Grundsteuerwertes und des Steuermessbetrags erhält der Grundbesitzer einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt mit:
- der Grundsteuerwert
- die Vermögensart
- die Grundstücksart
- die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit
- die Höhe der jeweiligen Anteile bei mehreren Beteiligten
- die Steuermesszahl und die Höhe des Steuermessbetrags.
Der Grundsteuerwert wird alle sieben Jahre im Rahmen der Neubewertung festgestellt. Dies bedeutet, dass das Finanzamt nach sieben Jahren den Grundsteuerwert erneut überprüft und dementsprechend anpasst. Der Stichtag für die Neubewertung ist immer der 01.01.
Festlegung der Grundsteuer und Grundsteuerbescheid
Sobald die durch das Finanzamt neu ermittelten Grundsteuerwerte feststehen, erfolgt voraussichtlich eine Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden. Die neue Grundsteuer wird durch die Gemeinden ab dem Jahr 2025. erhoben. Da die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt, für den Grundsteuerbescheid zuständig ist, erhält der Grundbesitzer von dieser den Grundsteuerbescheid, in welchem steht, viel Grundsteuer er zahlen muss. Die Festsetzung der Grundsteuer gilt für ein Kalenderjahr. Setzt die Gemeinde den Hebesatz für mehrere Jahre fest und gibt es keinen Anlass für eine Fortschreibung, kann es sein, dass der Grundbesitzer nur zu den Hauptaufstellungen alle sieben Jahre einen neuen Grundsteuerbescheid erhält.
Wie oft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden?
Grundsätzlich muss für jede Immobilie, jedes Grundstück (bebaut und unbebaut) sowie jeden Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft, eine gesonderte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, dass mehrere Immobilien gebündelt in einer Feststellungserklärung erklärt werden.
Wie ist der Zeitplan für die Grundsteuerreform?
- 01. Januar 2022: Geltungsbeginn der Grundsteuerreform
- 01. Juli 2022: Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts können ab sofort elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden
- 31. Oktober 2022: Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen
- 01. Januar 2025: Die neue Grundsteuer wird ab sofort durch die Gemeinden erhoben
Was ändert sich für Eigenheimbesitzer?
Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer müssen im Rahmen der Grundsteuer Novelle bis spätestens 31. Oktober ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen. Befinden sich 3 Häuser im Besitz, muss für jedes Haus eine gesonderte Feststellungserklärung abgegeben werden.
Was kommt auf Wohnungseigentümer zu?
Was für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gilt, hat natürlich auch für Wohnungseigentümer Geltung. Allerdings ist in diesem Fall die Berechnung der Grundsteuerbelastung etwas komplizierter, da es sich bei Eigentumswohnungen um eine gesonderte Art von Eigentum handelt. Denn in diesem Fall besitzt der Eigentümer zwar eine Wohneinheit, jedoch nicht das Haus, in dem sich die Wohnung befindet. Am Haus hat der Eigentümer der Wohnung nämlich nur ein Miteigentum, einschließlich des Grundstücks. In diesem Fall ist es besonders ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, da dieser die Besonderheiten dieser Miteigentumsverhältnisse bestens kennt.
Wer erstellt meine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts? Unterstützung durch Vellante
Die Kanzlei Vellante mit Standort in Otterfing berät Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sowie Grundbesitzer und Besitzer von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben in allen Fragen rund ums Thema Grundsteuer. Wir übernehmen neben dem Aufsetzen der Feststellungserklärung auch die elektronische Übermittlung an das Finanzamt, sodass sich unsere Mandanten getrost zurücklehnen können.