Grundsteuer


Wer Grundbesitz sein Eigen nennt ist grundsteuerpflichtig.

Ab 2022 wird die Bewertung von Grundbesitz auf Basis der Grundsteuer Reform notwendig. Grundsätzlich gilt, wie viel Grundsteuer Sie zahlen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hebesätze der Kommunen schwanken zwischen 340 und 900 %.

Die Reform soll für mehr Gerechtigkeit sorgen, denn die aktuelle Ermittlung der Grundsteuer basiert auf Feststellungen, die aus dem Jahr 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) beruhen.

Ermittlung der Grundsteuer

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnet: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Damit bleibt die Grundsteuer wertabhängig.

Eine Herausforderung stellt die Ermittlung des Wertes dar. Denn es gibt für die neue Regelung zahlreiche Ausnahmen, die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen können. Haben Sie in z.B. in Bayern eine Immobilie zur privaten Nutzung und 3 Vermietungsobjekte, die sich auf die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg und Hessen verteilen, so kommen insgesamt 4 unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.

Grundsteuer easy

Mit unserem Paket "Grundsteuer easy" können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen. Alle Anforderungen, die sich aus der Reform ergeben erledigen wir für Sie.

Bewertung

Wir bieten Ihnen die Bewertung und Ermittlung der Grundsteuer für alle ihre Grundbesitze unabhängig vom Bundesland.

Bewertung von:

  • Wohngebäude (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Geschäftsgebäude und Geschäftsgrundstücke
  • Gebäude und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft

Steuer

Die erforderliche Meldung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt übernehmen wir für Sie. Alle Daten werden digital ausgetauscht und stehen Ihnen in unserem Online-Portal jederzeit zur Verfügung.

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Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sicherheit und Freiheit
    Mit unserem Service haben Sie die Sicherheit alle Pflichten entsprechend der neuen Vorgaben korrekt zu erfüllen. Und das Beste dabei, der Aufwand ist für Sie so gering wie möglich.
  • Finanzieller Vorteil
    Wir ermitteln für Sie die neuen Werte und beraten Sie wie z.B. im Fall von Vermietungsobjekten eventuell zusätzliche Kosten über die Vermietung geltend machen können.
  • Termintreue
    Der Gesetzgeber verlangt eine Meldung aller Bewertungen bis zum 31.10.2022. Mit unserem Service haben Sie die Sicherheit, dass wir alle Daten fristgerecht übermitteln.

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