Erben und Schenken: Die steuerlichen Folgen der neuen Regelungen im Überblick

Erben und Schenken: Neue Regelungen ab 2023 bringen steuerliche Veränderungen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge optimal planen und gestalten können.

Das Thema Erben und Schenken ist ein wichtiger Aspekt der Vermögensnachfolge und des Steuerrechts. Ab dem Jahr 2023 treten neue Regelungen in Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Kraft, die Auswirkungen auf die Bürger haben werden. In diesem Artikel werden die Neuerungen erläutert und auf die steuerlichen Konsequenzen eingegangen.

 

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird. Sie soll sicherstellen, dass bei Vermögensübertragungen ein angemessener Anteil an den Staat abgeführt wird. Allerdings gab es in der Vergangenheit Kritik an der Besteuerung von Immobilienvermögen, da die Bewertung häufig zu niedrig war und somit zu geringeren Steuerzahlungen führte.

 

Neue Regelungen und Hintergrund

Mit den neuen Regelungen wird nun der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Erbfalls als Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung herangezogen. Dadurch soll eine realistischere Bewertung von Immobilien erreicht und die Steuergerechtigkeit verbessert werden. Immobilienvermögen wird somit stärker besteuert als bisher.
 

Die Einführung der neuen Regelungen erfolgt vor dem Hintergrund, dass Immobilienvermögen in den letzten Jahren stark an Wert zugenommen hat. Insbesondere in Ballungsräumen und begehrten Wohngegenden sind die Preise für Immobilien deutlich gestiegen. Die bisherigen Steuersätze und Bewertungsregeln konnten mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten und führten zu einer niedrigeren Besteuerung von Immobilienvermögen im Vergleich zu anderen Vermögensarten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen diese nun für steuerliche Zwecke die aktuellen Verkaufswerte widerspiegeln.


Mit den neuen Regelungen soll nun eine gerechtere Besteuerung von Immobilienvermögen erreicht werden. Die Erhöhung der Steuersätze für Immobilienvermögen soll dazu beitragen, dass Vermögensübertragungen von Immobilien angemessen besteuert werden und der Staat einen gerechten Anteil erhält. Dies betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die häufig als Vermögenswerte übertragen werden.


Allerdings gibt es auch Kritik an den neuen Regelungen. Einige Stimmen bemängeln, dass die Steuerlast für Immobilienbesitzer dadurch deutlich steigt und in manchen Fällen sogar existenzbedrohend sein kann. Insbesondere wenn die Steuerlast das vorhandene Vermögen übersteigt, kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Zudem wird kritisiert, dass regionale Preisunterschiede bei der Bewertung von Immobilien nicht ausreichend berücksichtigt werden.

 

Steuerliche Auswirkungen

Die neuen Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 2023 haben erhebliche steuerliche Auswirkungen auf Erben und Beschenkte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erben und Schenken von Immobilien. Die erhöhten Steuersätze für Immobilienvermögen können zu einer spürbaren finanziellen Belastung führen.

Insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser sind von den steuerlichen Auswirkungen betroffen. Die neuen Steuersätze können dazu führen, dass Erben und Beschenkte höhere Steuerzahlungen leisten müssen als zuvor. In einigen Fällen kann die Steuerlast sogar um ein Vielfaches höher sein als zuvor. Dies bedeutet, dass Erben und Beschenkte nun größere finanzielle Aufwendungen einplanen müssen, um die Steuerforderungen zu erfüllen.

Es ist daher wichtig, die steuerlichen Auswirkungen bei der Planung der Vermögensnachfolge zu berücksichtigen. Eine professionelle Beratung durch Experten wie Steuerberater oder Rechtsanwälte ist empfehlenswert, um die steuerliche Belastung zu minimieren und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge können gegebenenfalls steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um die Steuerlast zu optimieren.

 

Je nach Region wird er dabei im kommenden Jahr von 0,5 - 1,5 auf 0,8 - 1,8 steigen. Ein entsprechender Gutachterausschuss soll diesen Sachwertfaktor für die jeweilige Region festlegen. Da der Sachwertfaktor natürlich direkt auf den Immobilienwert beeinflusst, erhöht sich die Erbschaftssteuer damit automatisch.
Das erscheint zunächst nicht viel, doch hochgerechnet auf ein Haus bedeutet das einen großen Unterschied.
Ein 2004 gebautes Einfamilienhaus würde durch die Neubewertung so beispielsweise von rund 500.000 Euro auf 785.000 Euro steigen.
Wird dieses Haus im Todesfall an das Kind (Steuerklasse 1) vererbt, fallen fast 50.000 Euro mehr Steuern an.
 

Zusammengefasst werden sich ab 2023 folgende drei Aspekte ändern:

  • Sachwertfaktor: Dieser soll die Marktlage abbilden und wird am Ende multipliziert mit der Summe des Bodenwertes und des Restwertes der Immobilie.
  • Nutzungsdauer: Diese wird von 70 auf 80 Jahre angehoben, wodurch die Alterswertminderung geringer ausfällt und der Restwert der Immobilie steigt.
  • Regionalfaktor: Dieser wird zusätzlich eingeführt und besonders den Restwert von Immobilien in angesagten Regionen (wie München und Frankfurt) erhöhen.

Erbschaftssteuer Tabelle 2023

max. Höhe der Erbschaft/ Schenkung

Steuerklasse 1 (in %)

Steuerklasse 2 (in %)

Steuerklasse 3 (in %)

unter 75.000€

7

15

30

unter 300.000€

11

20

30

unter 600.000€

15

25

30

unter 6.000.000€

19

30

30

unter 13.000.000€

23

35

50

unter 26.000.000€

27

40

50

über 26.000.000€

30

43

50

 

Freibeträge und Ausnahmen

Trotz der neuen Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 2023 gibt es weiterhin Freibeträge, die eine steuerfreie Übertragung von Vermögen ermöglichen. Diese Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Empfänger.

Der Freibetrag bezüglich der Erbschaftssteuer 2023 variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis und wird herabgestuft von 500.000 EUR bis 20.000 EUR.

Die Höhe der Freibeträge variiert je nach Grad der Verwandtschaft. In der Regel gelten höhere Freibeträge für enge Verwandte wie Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Die genauen Beträge der Freibeträge können sich von Jahr zu Jahr ändern, daher ist es wichtig, sich über die aktuellen Werte zu informieren.

Die Freibeträge gelten pro Person und können für jeden Erbfall oder jede Schenkung in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Ehepaar bei einer Schenkung an ihre beiden Kinder jeweils den individuellen Freibetrag geltend machen kann.

Wird der Freibetrag überschritten, fällt auf den übersteigenden Betrag die Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. 

Dabei liegt die Erbschaftssteuer bei mindestens 7%. Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Erbschaft kann der Steuersatz sogar auf bis zu 50% steigen. 

Neben den Freibeträgen gibt es auch verschiedene Ausnahmen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Betriebsvermögen oder Anteile an Unternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden können. Auch gemeinnützige Stiftungen oder bestimmte kulturelle Einrichtungen können unter Umständen von der Steuerpflicht ausgenommen sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge und Ausnahmen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer regelmäßigen Überprüfungen und Änderungen unterliegen können. Daher ist es ratsam, sich über aktuelle Regelungen und Beträge zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

 

Die Liste der aktuellen Freibeträge:

 

Verwandtschaftsverhältnis

Steuerklasse

Steuerfreibetrag (in €)

Alternativer Steuersatz

Ehegatten, Lebenspartner

1

500.000€

7.30%

Kinder, Enkel verstorbener Eltern

1

400.000€

7-30%

Enkel

1

200.000€

7-30%

Urenkel,
Bei Erbschaft: Eltern, Großeltern

1

100.000€

7-30%

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder
Bei Schenkung: Eltern, Großeltern 

2

20.000€

15-43%

Lebensgefährten, Verlobte, sonstige

3

20.000€

30-50%

 

Planung und Gestaltung

Angesichts der neuen Regelungen werden eine rechtzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge immer wichtiger. Durch eine sorgfältige Planung können Erben und Schenker die steuerliche Belastung minimieren und die Vermögensübertragung möglichst effizient gestalten. Hier sind einige Aspekte zu beachten:

 

  1. Frühzeitige Planung:
    Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, sich mit den individuellen steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Je mehr Zeit zur Verfügung steht, desto besser können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden. Wird die Immobilie bereits zu Lebzeiten an die Nachkommen überschrieben, müssen diese meist keine Erbschaftssteuer zahlen. Wichtig ist hierbei jedoch ebenfalls, dass der Freibetrag innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht überschritten wird. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass keine Scheinschenkung vermutet wird, dann würde die Immobilie rückwirkend erbschaftsteuerpflichtig werden. Das kann passieren, wenn die Beschenkten weniger als zehn Jahre in der Immobilie wohnen oder der Erblasser innerhalb der nächsten zehn Jahre nach der Schenkung stirbt. 
  1. Professionelle Beratung:
    Die Hilfe von Experten wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Notaren ist essenziell, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Sie können individuelle Lösungen entwickeln, die auf die persönlichen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind.
  1. Freibeträge nutzen:
    Die Kenntnis und geschickte Nutzung der Freibeträge kann die steuerliche Belastung erheblich reduzieren. Durch eine Aufteilung des Vermögens auf mehrere Erben oder eine rechtzeitige Schenkung zu Lebzeiten können die Freibeträge optimal genutzt werden.
  1. Steueroptimierte Gestaltung:
    Es gibt verschiedene steueroptimierte Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise die Gründung einer Familiengesellschaft, die Bildung von Stiftungen oder die Nutzung von steuerlichen Vorteilen bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Eine individuelle Beratung kann helfen, die passende Lösung zu finden.
  1. Regelmäßige Überprüfung:
    Steuerliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Daher ist es wichtig, die Planung der Vermögensnachfolge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um von neuen steuerlichen Möglichkeiten oder Freibeträgen zu profitieren.

 

Die Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge erfordern eine genaue Analyse der individuellen Situation und Ziele. Jeder Fall ist einzigartig, daher ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Auswirkungen zu optimieren.

Eine gut geplante und gestaltete Vermögensnachfolge kann dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer abzumildern und gleichzeitig den Vermögensübergang reibungslos zu gestalten.

 

Fazit

Die neuen Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 2023 haben erhebliche Auswirkungen auf Erben und Beschenkte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erben und Schenken von Immobilien. Die Steuerlast für Immobilienvermögen wird deutlich erhöht, um eine gerechtere Besteuerung zu gewährleisten. Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu berücksichtigen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Die Nutzung der Freibeträge und die steueroptimierte Gestaltung der Vermögensnachfolge spielen dabei eine entscheidende Rolle. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Regelungen sind von großer Bedeutung, um die finanziellen Auswirkungen zu optimieren und einen reibungslosen Vermögensübergang zu ermöglichen.

 

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